Ein Beratervertrag kann wie jeder andere Vertrag gekündigt werden, ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder ausserordentlich, also fristlos. Die Kündigung ist anders als
Ein Beratervertrag muß vor der Unterschrift geprüft werden, damit man keine böse Überraschung erlebt. Diese lauern nicht nur in der Person des aktuell noch fast freundschaftlichen Vertragspartners, sondern auch in Gestalt der Deutschen Rentenversicherung Berlin oder des Finanzamtes. Beim Betriebsprüfer weckt sowohl das Fehlen eines Vertrags als auch ein schlechter Vertrag ein besonderes Interesse mit der Folge weiterer Ermittlungen (wie unsere best practice Fallstudie zeigt).